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News
News Variante 2
WieWollenWirLeben - Web-Werkstattgespräch
WieWollenWirLeben - Web-Werkstattgespräch zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen am 15. März 2021
Lieferkettengesetz braucht Nachbesserung
Lieferkettengesetz: Jetzt Nachbesserungen einfordern. Wenden Sie sich an Ihre Bundestagsabgeordneten.
Die Bundesregierung hat sich nach zähem Ringen auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, da erstmals vom Prinzip der Freiwilligkeit Abstand genommen wurde. Aber der Entwurf bleibt hinter den Anforderungen zurück, die die Synoden der Ev. Kirche von Westfalen und der EKD an ein Lieferkettengesetz gestellt haben.
Die Kritikpunkte sind:
- In vollem Umfang sollen die Sorgfaltspflichten nur für direkte Zulieferer gelten. Bei mittelbaren Zulieferern sollen Unternehmen die Risiken nur ermitteln müssen, wenn sie über eine menschenrechtliche Verletzung informiert werden, also erst dann, wenn bereits etwas passiert ist. Für Menschenrechtsschutz ist es aber wichtig, dass Unternehmen präventiv handeln, um Verletzungen möglichst im Vorfeld verhindern.
- Der Entwurf schafft keine eigenständigen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen. So können sie sich nicht auf das Gesetz berufen, um vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzufordern. Die Stärkung der Rechte von Betroffenen ist aber zentral für ein wirksames Lieferkettengesetz.
- Von dem Gesetz sollen nur sehr große Unternehmen, ab 3000 und später ab 1000 Mitarbeitende, erfasst werden. Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass auch Unternehmen ab 500 Mitarbeitende unter das Gesetz fallen. Zudem sollten kleinere Unternehmen, die in risikoreichen Bereichen wirtschaften, auch menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich erfüllen müssen.
- Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen nur bei sehr spezifischen Umweltproblemen, z.B. Quecksilber, zu mehr Umweltschutz. Es wäre wichtig, eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht vorzusehen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun bis Mai im Bundestag debattiert. Hier kommt es darauf an, bei den Bundestagsabgeordneten auf Nachbesserungen zu drängen, damit ein wirksames Lieferkettengesetz verabschiedet wird.
Bitte wenden Sie sich entsprechend an Ihre*n Bundestagsabgeordnete*n in Ihrem Wahlkreis, damit ein wirksames Lieferkettengesetz im Bundestag verabschiedet wird. Dafür gibt es eine Briefvorlage der Initiative Lieferkettengesetz. Der Brief kann mit nur wenigen Mausklicks unter diesem Link abgeschickt werden kann: www.lieferkettenbrief.de Ein persönlicher Brief oder Telefonat wäre natürlich noch besser. Vielen Dank für diese Unterstützung!
Auch auf EU-Ebene laufen jetzt Verhandlungen zu einer europäischen Regulierung für Menschenrechte in weltweiten Lieferketten. Auch hier ist unsere Einmischung notwendig, indem z. B. EU-Abgeordnete angesprochen werden.
Spenden für die Seenotrettung
Das Netzwerk für Humanität und Bleiberecht im Kreis Steinfurt überreichte am 29. Januar vor dem Kreishaus in Steinfurt eine Spende von 500€ an die Seebrücke Ortsgruppe Emsdetten. Damit wollte die beteiligten Organisationen einen öffentlichen Auftakt zu einer Spendensammlung zugunsten der Seenotrettung im Kreis Steinfurt setzen.
Die Emsdettener Seebrücke hatte mit der Initiative "Emsdetten schenkt einen Rettungstag" bereits binnen weniger Tage den Betrag von 5000€ zur Finanzierung eines Tages auf See für die Organisation Sea-eye zusammen und sammelt mittlerweile für einen 2. Tag.
Nun soll diese Aktion auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet werde. Auf der Spendenplattform "Betterplace" erreichen Sie mit dem Stickwort 'Seebrücke Emsdetten' diese Aktion. Dort können kleine oder große Spende unkompliziert eingezahlt werden. Zusätzlich kann ein freiwilliger kleiner Beitrag für die Plattform selbst entrichtet werden.
"Setzen wir uns jetzt für allgemein gültige, unteilbare Menschenrechte ein, bevor sie im Mittelmeer ertrinken!", so die Meinung im Steinfurter Netzwerk.
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