
Forum für Menschenrechte und Nachhaltigkeit
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Situation in der ZUE Ibbenbüren
Die Hoffnung, man könne sich im neuen Jahr wieder persönlich begegnen, hat sich für die Aktiven im Netzwerk für Humanität und Bleiberecht leider nicht erfüllt. Auch das Januar-Treffen musste digital in Form einer Zoom-Konferenz durchgeführt werden.
VdK für mehr Inklusion für Menschen mit Behinderung
„Die Bilanz des Sozialverbands VdK fällt jetzt bald 12 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen durchwachsen aus. Immer noch sind viele Menschen mit Behinderung von uneingeschränkten Teilhabemöglichkeiten weit entfernt.“ S o Dr. Reinhold Hemker, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK im Kreis Steinfurt mit Stand vom 31.12.2020 15072 Mitgliedern in 30 Ortsverbänden. Denn Teilhabe sei ein Menschenrecht, wie es das Bundesteilhabegesetz zum Ausdruck bringt. Dafür müsse sich noch viel bewegen. Darum machten die Mitglieder des VdK wie besonders das im Kreisvorstand für Menschen mit Behinderung zuständige Vorstandsmitglied Rolf Hötker immer überall und auf allen Ebenen deutlich, dass, um die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland mit Leben zu füllen, der Sozialverband VdK auf eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) setzt. Hier müssten der Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und das Recht auf Teilhabe ohne Barrieren gesetzlich festgeschrieben werden. Dabei seien, das habe man bei der ehren- und hauptamtlichen Beratungsarbeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gemerkt,, dass hiervon besonders Frauen betroffen sind. Zuständig dafür ist das Vorstandsmitglied Eugenie Fieker. Unsere Forderungen werden im mit den Beispielen untermauert, die wir in den Sprechstunden und über Berichte von Menschen erfahren, die sich per Mail oder telefonische bei VdK-Mitgliedern oder auch direkt an unsere Geschäftsstelle in Ibbenbüren wenden. Sie lauten: Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen stärken und nicht einschränken. Denn auch für Menschen mit Behinderungen gilt das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie wohnen und arbeiten möchten.